Sofern sich durch die freiwilligen Maßnahmen der erforderliche Stellenabbau nicht realisieren lässt, sollten Sie den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen mit Sozialauswahl erwägen. Sie können damit eine lange Hängepartie für alle Betroffenen vermeiden und den geplanten Umfang des Personalabbaus exakt und schnell realisieren. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern eine sehr sorgfältige Vorbereitung und juristische Expertise, um nicht vor dem Arbeitsgericht für unwirksam erklärt zu werden.
Der Ausspruch einer Kündigung ist hart. Kaum eine Führungskraft wird jemals eine Routine in dieser besonderen Gesprächsführung erlangen – und das ist auch gut so. Darum sollten Sie alle Führungskräfte in speziellen Schulungen darauf vorbereiten, die unvermeidliche Botschaft klar, menschlich, respektvoll und fair zu transportieren.
Sofern Kündigungen ausgesprochen werden, sollten Sie die Kündigungsgespräche möglichst alle auf den gleichen Tag terminieren, um auch die vorbereitende und anschließende Kommunikation exakt darauf abstimmen zu können. Somit haben Sie die Möglichkeit, anschließend alle anderen Mitarbeiter darüber zu informieren, dass sie im Unternehmen verbleiben können.