Die Voraussetzung dafür, die notwendigen persönlichen Kompetenzen prüfen zu können, ist eine klare Beschreibung der Anforderungskriterien (Operationalisierung der in 2.1 definierten Anforderungskriterien). Je präziser diese gelungen sind, umso deutlicher wird für alle Interviewer, was unter jedem einzelnen Anforderungsmerkmal zu verstehen ist. Erst auf dieser Basis lassen sich die Anforderungsmerkmale zuverlässig und auch über alle Bewerber hinweg vergleichbar prüfen.
Operationalisierung bedeutet, dass Sie im Vorfeld festlegen, wie sich die Bewerber verhalten müssen, damit Sie zuverlässig sagen können, er oder sie hat z. B. Selbstvertrauen oder nicht. Wichtig ist, dass nicht das Prinzip gilt „je mehr desto besser“.
Bei der Einschätzung der Kompetenzen gilt es, drei Bereiche zu unterscheiden: „niedriger“, „positiver“ und „übersteigerter“ Bereich. Niedriger Bereich bedeutet, dass ein Kandidat den Anforderungen nicht (voll) entspricht – der übersteigerte Bereich, dass die Ausprägung der Kompetenz beim Bewerber zu hoch ist. Was dabei jeweils zu hoch bzw. übersteigert ist, legen Sie persönlich fest. Der Maßstab zur Bewertung ist, dass Sie für sich klären müssen, ab welcher Ausprägung ein Verhalten störend sein kann. Bezogen auf die fachliche Qualifikation bedeutet dies, dass der Bewerber z. B. überqualifiziert ist und sich deshalb schnell unterfordert oder auch unterbezahlt fühlt. Bei den Softskills wiederum kann dies z. B. ein „zu viel“ an Initiative oder Kommunikation sein, was Kollegen bei der Zusammenarbeit überfordern oder auch nerven kann. Auch kann beispielsweise Selbstvertrauen in Arroganz ausarten. Das Umfeld reagiert daraufhin vielleicht mit Ablehnung, wodurch die Zusammenarbeit erschwert wird. Entscheidend ist deshalb immer eine mittlere bzw. „positive“ Ausprägung.
Am Beispiel Selbstvertrauen können Sie sich die möglichen Auswirkungen der verschiedenen Ausprägungen verdeutlichen:
Daher sind mittlere Ausprägungen erwünscht. Es gibt bei allen Kriterien auch ein „zu viel“.