2.2.b Erfolgskriterien und Ziele der Stufe 2

Als Projektleiter werden Sie die Meetings des Projektteams und der AGs vorbereiten, moderieren und Ergebnisse protokollieren lassen. Sie organisieren den Transport von Zwischenergebnissen und Fragen unter den AGs. Sie sorgen bei brisanten und noch nicht zu Ende gedachten Aspekten für Stillschweigen gegenüber interessierten Außenstehenden, andererseits für deren gezielte Befragung zu einzelnen Lösungsansätzen. Der externe Projektleiter hat mit seinem Know-how und Do-how dort Lösungswege und Alternativen anzubieten, wo eine AG aus eigener Kraft nicht mehr weiterkommt.

Diese Projektphase stellt hohe Anforderungen an die Kompetenzen der beiden Projektleiter im Umgang mit Widerständen bei Projektteam-Mitgliedern, mit Konflikten und Stimmungstiefs. Ihr Verhalten ist entscheidend dafür, ob die Projektteam-Mitglieder als Multiplikatoren und Prozess-Promoter das erarbeitete Leistungsentgeltsystem künftig nach außen vertreten werden. Die Projektleiter schaffen ein kreatives und innovatives Arbeitsklima in Projektteam und AGs, sorgen für das Fortführen und Beenden sämtlicher Aufgaben und dafür, dass die Beteiligten alle zielführenden Schritte auf dem Weg zur Lösung absolvieren.

Bei aller durchaus erfreulichen Kreativität, die AGs oftmals bei der Gestaltung des Leistungsentgelts an den Tag legen, erinnern Sie stets an Projektziele, Erfolgskriterien und Projektrahmenbedingungen. Führen Sie auch Untersuchungen der Rückwirkungen von erarbeiteten Lösungen auf Ressourcen, auf Ablauf- und Aufbauorganisation, auf Wirtschaftlichkeit und Rentabilität sowie Simulationsrechnungen durch.

Am Ende dieser Stufe 2 sollten Sie einen von allen Projektteammitgliedern befürworteten Vorschlag für das unternehmensspezifische Verfahren zur Ermittlung des Leistungsentgelts in den Händen haben. Diesen stellen Sie dem Projektlenkungskreis vor. Versichern Sie sich, dass dieser die erarbeiteten Inhalte vorbehalts- und ausnahmslos unterstützt. Dann stimmen Sie die Rollout- und Umsetzungsschritte ab.

Mit dem Abfassen einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung beauftragen Sie bitte einen hierauf spezialisierten Juristen. Er kennt alle juristischen Fallstricke bei der Formulierung. Zugleich sorgt er für die Offenheit der Betriebsvereinbarung für künftige Aktualisierungen. Keinesfalls dürfen beispielsweise Messgrößen und Kennziffern festgeschrieben werden.

Wenn Sie und der externe Projektleiter in Stufe 2 bezüglich der Einbindung der Mitbestimmung im Projektteam und der Geschäftsführung im Lenkungskreis einen guten Job gemacht haben, dürfte die Unterzeichnung durch die Betriebsparteien nur noch Formsache sein. Sollte es wider Erwarten zu Modifikationen kommen, müssen Sie das Projektteam unverzüglich darüber informieren und für Verständnis sorgen.