Sie haben zu den Zielrichtungen die passenden Messgrößen bestimmt und diese klar definiert.
Sie haben die Bezugsquellen für die Messdaten festgelegt.
Sie haben die anzuwendenden Messverfahren schriftlich festgehalten.
Sie verfügen nunmehr über die Möglichkeit, den Erfüllungsgrad von quantitativen und auch von qualitativen Zielrichtungen ausreichend genau zu bestimmen.