Da Arbeitszeugnisse heutzutage meist (mindestens im Entwurf) selbst geschrieben werden, haben sie kaum noch Aussagekraft. Auf deutsche Schulnoten übertragen, gibt es in der Praxis keine Arbeitszeugnisse mit einer schlechteren Bewertung als „2-3“. In der Regel entsprechen die Angaben über die beruflichen Tätigkeiten weitestgehend der Realität. Fast alles, was über die persönlichen Eigenschaften (Softskills) geschrieben wird, ist geschönt.
Hinweise für die Qualität eines Arbeitszeugnisses kann die Schlussformulierung enthalten. Interessant ist, dass die Schlussformel rechtlich nicht einklagbar ist, und so bleibt es jedem Arbeitgeber selbst überlassen, was er hier formuliert.
Positive Schlussformulierungen sind z. B.:
Eine positive Formulierung kann auch sein:
„Wir bedauern das Ausscheiden von Frau/Herr Maier und wünschen ihr/ihm für die Zukunft beruflich und privat alles Gute.“
Als Konsequenz aus der Praxis des Entstehens von Zeugnissen sollten Sie darin nur auf die erbrachten Tätigkeiten und die Schlussformulierung achten.
Machen Sie sich nochmals bewusst, dass es bei der Vorauswahl nur um die Prüfung der fachlichen Kompetenz geht. Die Prüfung der persönlichen Eignung geschieht im Vorstellungsgespräch. Ob Sie eine/n Bewerber/in zum Gespräch einladen, hängt von der Übereinstimmung Ihres fachlichen Anforderungsprofils und der fachlichen Qualifikation bzw. den bisherigen Tätigkeiten der Bewerber ab. Ist diese Übereinstimmung für Sie ausreichend, dann laden Sie den Kandidaten ein. Da sich der Auswahlprozess aufgrund der oft geringen Bewerberzahl über längere Zeit hinziehen kann, laden Sie den ersten geeigneten Kandidaten zum Gespräch ein.