2.1. Definition der Projektziele

In den folgenden acht Abschnitten erhalten Sie konkrete Vorschläge für ein effektives Vorgehen beim Personalabbau. Die Reihenfolge bezieht sich auf den Beginn der Bearbeitung. Aus der Projektlogik ergibt sich im weiteren Verlauf  eine weitgehend parallele Bearbeitung der Themen.

Am Anfang steht das Ziel: Was genau ist die Ausgangssituation und was soll erreicht werden? Klären Sie zu Beginn, in welchen Unternehmensbereichen wie viele Stellen abgebaut werden sollen. Hintergrund: Es macht einen Unterschied, ob in Teilbereichen einzelne Funktionen entfallen, weil Aufgaben eingestellt werden oder ob im gesamten Unternehmen tiefgreifende Veränderungen der Aufbauorganisation geplant sind.

Im Anschluss sollten Geschäftsführung und Personalleitung eine Gewichtung der nachfolgenden Ziele vornehmen, um daran alle weiteren Maßnahmen auszurichten. Die Gewichtung der Ziele hängt von der betrieblichen Ausgangssituation und Zielsetzung, den vorhandenen finanziellen Mitteln und der jeweiligen Risikobereitschaft ab.

  • Erreichen der gemäß Vorgabe abzubauenden Zahl an Stellen: Wie wichtig ist es, dass exakt die geplante Anzahl Mitarbeiter reduziert wird? Würden wir eine geringe Anzahl von Überhängen akzeptieren, um dadurch beispielsweise betriebsbedingte Kündigungen vermeiden zu können?
  • Minimierung der Kosten für die Freisetzung: Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, um attraktive Konditionen für einen freiwilligen Ausstieg aus dem Unternehmen anzubieten?
  • Schnelle Umsetzung des Projekts: Muss aus organisatorischen bzw. finanziellen Gründen sehr schnell gehandelt werden oder lässt sich die Personalanpassung über einen langen Zeitraum von mehr als 12 Monaten strecken?
  • Zeitliche Steuerung der Freisetzungen: Bestehen wichtige zeitliche Abhängigkeiten für die Realisierung der Personalfreisetzung, die unbedingt einzuhalten sind? Können beispielsweise bestimmte Stellen erst nach Umsetzung organisatorischer Maßnahmen abgebaut werden? Oder entfallen zu bestimmten Zeitpunkten Arbeitsaufgaben in einzelnen betrieblichen Bereichen?
  • Verbesserung der Personalstruktur: Wie hoch ist die Notwendigkeit, bestimmte Personen an das Unternehmen zu binden? Welchen Stellenwert hat die Trennung von Mitarbeitern mit problematischer Leistungseinschätzung?
  • Minimierung von Leistungseinbrüchen: Wie erfolgskritisch sind Motivations- und Leistungseinbrüche in der Belegschaft für die Aufrechterhaltung des operativen Betriebsablaufs? Können Störungen kompensiert werden oder muss besonders sensibel agiert werden?
  • Vermeidung arbeitsrechtlicher Risiken: Welche Risikobereitschaft besteht hinsichtlich etwaiger Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht? Wollen Sie diese um jeden Preis vermeiden oder sind Sie bereit, langwierige Arbeitsgerichtsprozesse durchzustehen?
  • Sozialverträglichkeit: Soll der Personalabbau durch freiwillige Vereinbarungen und finanziell gut ausgestattete Qualifizierungs- und Outplacement-Leistungen möglichst schonend erfolgen? Oder sind für Sie auch harte Maßnahmen wie betriebsbedingte Kündigungen denkbar?
  • Erhaltung der Motivation der Bleibenden: Welche Bedeutung hat für Sie die Aufrechterhaltung der Motivation derjenigen, die nach dem Personalabbau das Geschäft wieder voranbringen sollen?
  • Vermeidung von Imageverlusten: Wie viel Wert legen Sie auf ein makelloses öffentliches Image und die Vermeidung einer negativen öffentlichen Berichterstattung?

Die Diskussion über die Rangfolge dieser zum Teil gegensätzlichen Ziele wird Personalleitung und Geschäftsführung in erheblichem Umfang fordern. Dennoch können Sie den folgenden Prozess ohne eine vorherige klare Festlegung durch die Geschäftsführung nicht erfolgreich umsetzen. Nur so erhalten die beteiligten Akteure die notwendige klare Orientierung bzgl. ihres Handelns und der begrenzten Zuteilung personeller und finanzieller Ressourcen. 

Sobald die Ziele in die drei Kategorien A, B und C eingeteilt sind, sollten Sie eine juristische Einschätzung der rechtlichen Erfordernisse und Risiken durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen lassen.