2.1.a Als Maßnahme integrieren

Eine klare Zielvereinbarung umfasst die Vereinbarung des Ziels und die Festlegung der hierfür geeigneten, vom Mitarbeiter umzusetzenden Maßnahmen. Eine Zielvereinbarung steht erst dann solide und sicher auf zwei Säulen, wenn sie neben dem Ziel auch noch die denkbaren Wege dorthin umfasst. Mit der Einbindung als Maßnahme können Sie qualitative Ziele in die Zielvereinbarung integrieren und die Grade der Zielerreichung ggf. mit Prämien versehen. 

Abb. 1: Zielvereinbarung

Zu den unverzichtbaren Grundelementen eines Ziels gehört die Messgröße. Sie ist unmittelbar aus der Zielrichtung abzuleiten und hat den Grad der Zielrealisation exakt und zweifelsfrei widerzuspiegeln. Die Messung der Zielerreichung erfolgt:

  • Methodisch sauber
  • Jederzeit nachvollziehbar
  • (Möglichst) objektiv
  • Frei von Manipulationsmöglichkeiten

Um einen möglichst optimalen Erreichungsgrad des jeweiligen Ziels zu realisieren, können die Mitarbeiter die Maßnahmen den im Verlauf der Zielperiode auftretenden Ereignissen und Veränderungen flexibel anpassen. Bei angekoppelten variablen Vergütungssystemen bonifizieren Sie daher nicht das sture Umsetzen von Maßnahmen, sondern das Erreichen des mit diesen Maßnahmen verfolgten Ziels.

Maßnahmen werden nicht auf eine solche Weise gemessen, wie es bei Zielen erforderlich ist. Prüfen Sie daher, ob es sich bei dem betreffenden qualitativen Ziel tatsächlich um ein Ziel im eigentlichen Sinne oder doch eher um eine Maßnahme handelt. In der Praxis entpuppen sich ein Großteil der für alle Beteiligten nur höchst aufwendig zu messenden, qualitativen Verhaltens-, Kompetenz-, Projekt- und Aufgabenziele bei genauerer Prüfung als Maßnahmen. Sie sind meistens bestens geeignet, ein bestimmtes Ziel zu erreichen – aber sie bilden nicht selbst das Ziel.